Steuervorteile

Bei dem Bauvorhaben "MESSMA" handelt es sich um ein Baudenkmal, welches zudem noch in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt. Daraus ergeben sich für den Eigennutzer (§ 10f EStG) und für den Kapitalanleger (§ 7h EStG) hohe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Fragen Sie dazu bitte Ihren steuerlichen Berater, welche steuerlichen Auswirkungen und finanziellen Vorteile in ihrem persönlichen Fall möglich sind! 

Unverbindliches Berechnungsbespiel:

  1. Penthouse-Wohnung mit 143 m²-Wfl. und einem Kaufpreis von
    357.000,- EUR - bei einem Steuersatz von 40 % wären Steuerersparnisse von ca. 77.000,- EUR möglich *

  2. Galerie-Wohnung mit 100 m²-Wfl. und einem Kaufpreis von 200.000,- EUR - bei einem Steuersatz von 35 % wären Steuerersparnisse von ca. 40.000,- EUR möglich *


* Diese Beispielrechnung ist unverbindlich. Es wird keine Haftung für Fehler in den Berechnungen bzw. zu den steuerlichen Ausführungen übernommen. Es sind in den Berechnungen keine Steuerprogressionen berücksichtigt. Weiterhin sind nicht berücksichtigt mögliche Steuervorteile aus der Altgebäudeabschreibung. Die steuerlichen Berechnungen sind als unverbindliche Beispiele zu verstehen. Persönliche steuerliche Möglichkeiten und Abschreibungen, gegebenenfalls auch zusätzliche, für ihren Einzelfall sollten Sie mit einem steuerlichen Berater ihres Vertrauens besprechen.